„Alles, was aus Vernunft geschieht, muss seine Regeln haben.“
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph)
Klare Vereinbarungen sorgen für eine klare Luft in der Kommunikation innerhalb des Franchise-Systems, da jeder Partner weiß, was er – im positiven Sinne – vom anderen zu erwarten hat. Insbesondere bei den Themen:
- Markenschutz
- Gebietsschutz
- Franchise-Vertrag
- Franchise-Gebühren
Das GOLD to go® Franchise-System beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der GOLD to go® System-Zentrale und den GOLD to go® Franchise-Nehmern bzw. Gebietsentwicklern. Die GOLD to go® System-Zentrale bringt in dieses Franchise-System viele Vorleistungen ein, die als besonderes Know-how erarbeitet, getestet und dokumentiert sind.
Das alles stellt die GOLD to go® System-Zentrale für die Dauer der Laufzeit des GOLD to go® Franchise-Vertrages dem GOLD to go® Franchise-Nehmer zur Verfügung. Es ist daher selbstverständlich, dass sich jeder GOLD to go® -Franchise-Nehmer und GOLD to go® – Gebietsentwickler vertraglichen Schutzbestimmungen unterwerfen muss, die das gesamte GOLD to go® Franchise-System und jeden einzelnen Partner vor Missbrauch schützen.
Die (internationale) Wort-Bild-Marke GOLD to go® ist in Europa registriert und ist somit vor missbräuchlicher Verwendung durch Nichtberechtigte geschützt. Der GOLD to go® Franchise-Nehmer bzw. Gebietsentwickler erhält für die Dauer des GOLD to go® Franchise-Vertrages das Recht zur Nutzung der Marke GOLD to go®. Er ist berechtigt und verpflichtet, die Marke GOLD to go® im Rahmen seiner gesamten Geschäftstätigkeit zu führen. Die Marke darf jedoch nicht Bestandteil seines Firmennamens werden.
Alle GOLD to go® Franchise-Nehmer bzw. Gebietsentwickler arbeiten miteinander nach dem Prinzip des Gebietsschutzes im Franchising. Das bedeutet: Die Franchise-Nehmer im GOLD to go® Franchise-System gehen „partnerschaftlich“ miteinander um und arbeiten nach dem Musketier-Prinzip: Einer für alle – alle für einen!
Als Mitglied im Deutschen Franchise-Verband hat GOLD to go® auch den europäischen Ethikkodex im Franchising übernommen, der von dem Grundgedanken eines fairen, moralischen Umganges aller Menschen im System getragen ist. Im Sinne der Fairness für das gesamte Franchise-System verpflichten sich alle Franchise-Nehmer und Gebietsentwickler, sich auf das eigene Verkaufsgebiet zu konzentrieren und den regionalen Markt auszuschöpfen.
Der Gebietsschutz bezieht sich nicht auf die Produkte und Dienstleistungen von GOLD to go®, sondern ausschließlich auf die Franchise. Das Recht auf Gebietsschutz ist, wie in vielen Franchise-Systemen, auch im GOLD to go® – Franchise-System gekoppelt mit der Verpflichtung zur aktiven Marktbearbeitung. Basis für die Beurteilung dieser aktiven Marktbearbeitung ist die Durchführung und Erfüllung des jährlich gemeinsam erstellten Marketing- und Vertriebsplans sowie die Erreichung des vereinbarten Mindestumsatzes.



