Die einmalige Einstiegsgebühr

Für die Nutzung der Marke, des Know-hows, des Konzeptes, der Instrumente zur Umsetzung und für die laufende Unterstützung entrichten die GOLD to go® Franchise-Nehmer eine übliche Einstiegs- bzw. laufende Gebühren.

Die GOLD to go® System-Zentrale erhält von den GOLD to go® Franchise-Nehmerneine einmalige Einstiegsgebühr für:

  • die Marke und das Know-how von GOLD to go®
  • ein erfolgreich erprobtes Konzept
  • ein geschütztes Logo
  • detaillierte Handbücher
  • einen Zugang zum systemeigenen Intranet
  • einen Franchise-Vertrag
  • einen garantierten Gebietsschutz, in dem keine weiteren Franchisen vergeben werden
  • eine klare Corporate Identity und ein Corporate Design
  • die Basis-Ausbildung, ständige Beratung von der Planungs- und Projektphase bis zur Standort-Eröffnung

Die Höhe der Einstiegsgebühr hängt von der Größe des Gebietes und der Entwicklung des Franchise-Systems ab. Je erfolgreicher das System sich darstellt, desto höher wird die Franchise-Einstiegsgebühr.

Eine Franchise-Einstiegsgebühr wird zum aktuellen Zeitpunkt in Höhe
von EUR 25.000,00 (ohne MwSt) erhoben.


Die laufende Franchise-Gebühr

Die <strong>laufende Franchise-Gebühr</strong> ist eine <strong>Gegenleistung</strong> für die<strong> regelmäßige Unterstützung</strong>der GOLD to go® Franchise-Nehmer und für das damit verbundene <strong>Franchise-Paket:</strong>

  • laufende Beratung und Betreuung
  • regelmäßigen Leistungen der System-Zentrale
  • Entwicklung der Marketing-Strategien und der –Instrumente
  • laufende Weiterentwicklung und Systemschutz
  • Pflege und Weiterentwicklung der Produkt-Palette
  • Ausbau des Franchise-Systems – die weltweite Expansion
  • laufende Ausbildung der Franchise-Nehmer und die Unterstützung bei der Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Informationsaustausch über das Systemeigene Intranet und die regelmäßigen Meetings
  • laufendes Controlling, Benchmarking und Wirtschaftsplanung
  • Vorgabe von Qualitätsstandards, laufende Qualitätskontrolle und vieles mehr

Der Franchise-Nehmer erhält 73% der Erträge nach Abzug der Kosten.

Es wird derzeit eine laufende, monatliche Franchise-Gebühr in Höhe von 25% des Goldautomatenertrages (DB II) durch die GOLD to go® System-Zentrale erhoben. Sollte der Franchise-Nehmer durch einen Gebietsentwickler betreut oder geworben worden sein, dann erhält die GOLD to go® System-Zentrale nur 5% des Goldautomatenertrages (DB II) und der zuständige Gebietsentwickler 20%. Für den Franchise-Nehmer ändert sich nichts.

Deutsch / English