Die Geldwäsche-Prävention

Wir gehen nicht davon aus, daß unsere Goldautomaten zur Geldwäsche benutzt werden, dennoch wurde aus Vorbeugungsgründen und zum Schutz des GOLD to go® Systems ein Modul zur Geldwäscheprävention vorgesehen.

Dieses besteht aus einer Kombination verschiedener Grenzregeln (absolute Transaktionsgröße, Transaktionszahl, Transaktionsgrenze für Ausweisscan), die sowohl die Geldwäsche als auch ein Smurfing verhindern. Die einzelnen Komponenten sind flexibel anpassbar.

Transaktionsgrenzen

Gesteuert durch Automatensoftware

Kreditkarte

140 € (5 g Goldbarren)

Kreditkarte mit Geheimzahl

Unbeschränkt, Online-Authorisierung

EC-Karte mit Geheimzahl

Unbeschränkt, Online-Authorisierung

Bar

Unbeschränkt

Geldkarte

200 € (maximaler Aufladungsbetrag)


Zeitsperren

Gesteuert durch Automatensoftware

Kreditkarte

3 x in 24 Stunden, Pause 48 Stunden

Kreditkarte mit Geheimzahl

3 x in 24 Stunden, Pause 48 Stunden

EC-Karte mit Geheimzahl

3 x in 24 Stunden, Pause 48 Stunden

Bar

3 x in 24 Stunden bei Ausweisscan, Pause 48 Stunden

Ausweisleser

Ab € 1.000,– muss der Ausweis gescannt werden. Die Daten werden 72 Stunden aufbewahrt und dann gelöscht.


Ausweisprüfung und Datenschutz

Bei einem Kauf ab einem Barwert von 1.000 € verlangt der Automat das Einscannen eines amtlichen Ausweis-dokuments. Gespeichert wird nur die Nummernkombination. Andere Daten werden nicht gespeichert. Dieser Vorgang darf 3 Mal innerhalb von 24 Stunden wiederholt werden. Nach der dritten Wiederholung bekommt der Kunden einen Hinweis und ist an diesem Automaten für 48 Stunden gesperrt.

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