Wir gehen nicht davon aus, daß unsere Goldautomaten zur Geldwäsche benutzt werden, dennoch wurde aus Vorbeugungsgründen und zum Schutz des GOLD to go® Systems ein Modul zur Geldwäscheprävention vorgesehen.
Dieses besteht aus einer Kombination verschiedener Grenzregeln (absolute Transaktionsgröße, Transaktionszahl, Transaktionsgrenze für Ausweisscan), die sowohl die Geldwäsche als auch ein Smurfing verhindern. Die einzelnen Komponenten sind flexibel anpassbar.
Transaktionsgrenzen | Gesteuert durch Automatensoftware |
Kreditkarte | 140 € (5 g Goldbarren) |
Kreditkarte mit Geheimzahl | Unbeschränkt, Online-Authorisierung |
EC-Karte mit Geheimzahl | Unbeschränkt, Online-Authorisierung |
Bar | Unbeschränkt |
Geldkarte | 200 € (maximaler Aufladungsbetrag) |
Zeitsperren | Gesteuert durch Automatensoftware |
Kreditkarte | 3 x in 24 Stunden, Pause 48 Stunden |
Kreditkarte mit Geheimzahl | 3 x in 24 Stunden, Pause 48 Stunden |
EC-Karte mit Geheimzahl | 3 x in 24 Stunden, Pause 48 Stunden |
Bar | 3 x in 24 Stunden bei Ausweisscan, Pause 48 Stunden |
Ausweisleser | Ab € 1.000,– muss der Ausweis gescannt werden. Die Daten werden 72 Stunden aufbewahrt und dann gelöscht. |
Bei einem Kauf ab einem Barwert von 1.000 € verlangt der Automat das Einscannen eines amtlichen Ausweis-dokuments. Gespeichert wird nur die Nummernkombination. Andere Daten werden nicht gespeichert. Dieser Vorgang darf 3 Mal innerhalb von 24 Stunden wiederholt werden. Nach der dritten Wiederholung bekommt der Kunden einen Hinweis und ist an diesem Automaten für 48 Stunden gesperrt.



